Was bei der Leasingrückgabe passiert

Wenn ein Leasingvertrag ausläuft, hat der Leasingnehmer in der Regel zwei Möglichkeiten: Das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückgeben, oder — falls vertraglich vereinbart — das Fahrzeug zum festgelegten Restwert erwerben.

Bei der normalen Rückgabe schickt die Leasinggesellschaft einen Gutachter, der das Fahrzeug prüft. Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, werden in Rechnung gestellt — auch Kleinigkeiten wie Kratzer, Dellen oder abgenutzte Reifen können zu Nachforderungen führen. Mehrkilometer über die vereinbarte Freigrenze hinaus werden ebenfalls berechnet.

Das führt dazu, dass die Schlussabrechnung nach der Rückgabe oft deutlich höher ausfällt als erwartet. Genau hier kann der Weg über uns sinnvoll sein.

Wann der Ankauf durch uns eine Alternative ist

Wenn im Leasingvertrag eine Kaufoption zum Restwert vereinbart ist, kann folgendes Szenario attraktiv sein: Sie erwerben das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert vom Leasinggeber. Damit werden Sie Eigentümer des Fahrzeugs. Anschließend verkaufen Sie das Fahrzeug an uns — und wenn der aktuelle Marktwert höher ist als der Restwert, erzielen Sie eine positive Differenz.

Ein vereinfachtes Beispiel: Vertraglich vereinbarter Restwert 12.000 €. Aktueller Marktwert laut unserer Bewertung: 15.000 €. Differenz: 3.000 € — das wäre Ihr Gewinn nach Abkaufen und Weiterverkauf an uns.

Diese Konstellation ist besonders häufig bei Premiumfahrzeugen (BMW, Mercedes, Audi) und bei gefragten SUVs oder Transportern, wo der Markt den Restwert überholt hat.

Wichtig: Wir bieten keine Rechts- oder Steuerberatung. Ob das Abkaufen für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem konkreten Leasingvertrag, der Steuerbelastung und Ihrer persönlichen Situation ab — klären Sie das bitte vorab mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

So läuft der Prozess ab — wenn Sie Eigentümer sind

Sobald Sie das Fahrzeug vom Leasinggeber erworben haben und die Zulassungsbescheinigung auf Ihren Namen lautet, können Sie es direkt an uns verkaufen. Der Ablauf ist dann identisch mit jedem anderen Fahrzeugverkauf:

  1. Fahrzeug bewerten — kostenlose Ersteinschätzung per WhatsApp, Telefon oder Online
  2. Termin vereinbaren — Montag bis Freitag, An der Mühle 6, Ostrhauderfehn
  3. Fahrzeugprüfung — professionell, transparent, erklärt
  4. Fairer Ankaufspreis — marktgerecht, kein Nachpreis-Druck
  5. Vertrag und sofortige Echtzeit-Überweisung — Geld sofort auf dem Konto
Häufige Fragen

Leasingrückgabe — FAQ

Nein — direkt nicht. Da der Leasinggeber Eigentümer des Fahrzeugs ist, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug zunächst zum vereinbarten Restwert erwerben. Erst dann ist der Leasingnehmer Eigentümer und kann das Fahrzeug verkaufen.
Wenn der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs höher ist als der vertraglich vereinbarte Restwert, kann es sich lohnen: Man zahlt den Restwert an die Leasinggesellschaft, wird Eigentümer, und verkauft das Fahrzeug für einen höheren Preis an uns. Die Differenz ist der potenzielle Vorteil.
Bei der normalen Rückgabe wird das Fahrzeug durch einen Gutachter des Leasinggebers bewertet. Schäden über normale Gebrauchsspuren hinaus werden in Rechnung gestellt. Mehrkilometer werden berechnet. Bei niedrigem Restwert können diese Kosten erheblich sein.

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Kontakt

So erreichen Sie uns.

WhatsApp+49 174 1533485 Telefon04952 9359970 E-Mailinfo@your-next-car.de
AdresseAn der Mühle 6, 26842 Ostrhauderfehn
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